Spendenbescheinigung
Spendenbescheinigung
Für Spenden bis 100 Euro gilt der vom Kreditinstitut abgestempelte Überweisungsbeleg in Verbindung mit dem Kontoauszug als Zuwendungsbestätigung. Für Spenden von mehr als 100 Euro wird eine gesonderte Zuwendungsbestätigung ausgestellt. Deshalb bitten wir Sie, Ihren Namen und Ihre Anschrift auf der Vorderseite deutlich lesbar einzutragen.
Zuwendungsbestätigung
Wir sind wegen Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege durch Bescheinigung des Finanzamtes Karlsruhe-Durlach vom 09. März 1998 Verzeichnisnummer 192 als gemeinnützig anerkannt und nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Karlsruhe-Durlach StNr. 34002/62558 Verzeichnisnummer 192 vom 19. Oktober 2006 für die Jahre 2003-2005 nach §5 Abs. 1 Nr. 9 Körperschaftssteuergesetz von der Körperschaftsteuer befreit.
Es wird bestätigt, dass es sich nicht um Mitgliedsbeiträge, sonstige Mitgliedsumlagen oder Aufnahmegebühren handelt und die Zuwendung nur zur Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege verwendet wird.



